Wichtige Hinweise / Sicherheitshinweise

Kinder von 2 bis einschließlich 10 Jahren erhalten 50 % Preisermäßigung vom Normaltarif, Kinder unter 2 Jahren fliegen kostenlos, wenn sie keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen. Alleinreisende Kinder werden von uns betreut und erhalten keine Preisermäßigung.

Gepäck: Tickets der Tarife Flex und Comfort haben ein Freigepäck von 15 kg  und 8 kg Handgepäck.  Übergepäck kann, soweit Platz vorhanden, gegen Aufpreis befördert werden. Für Golfbags berechnen wir eine Kostenpauschale von 30,- €. Golfbags sind vorher anzumelden, bei Platzproblemen behalten wir uns die Beförderung auf einem späteren Flug vor.

Mitnahme von Tieren: muss vorher angemeldet werden. Tiere müssen in einer speziell dafür vorgesehenen Tasche, max. Gewicht 8 kg inkl. Transporttasche.

Check-in: Spätestens 30 Minuten vor der angegebenen Startzeit muss sich der Fluggast bei der Abfertigung melden. Danach kann die Sylt Air über die gebuchten Plätze anderweitig verfügen. Die Beförderung erfolgt gemäß § 20 LuftVG in Verbindung mit § 61 Abs.1a bis § 72 LuftZVO. Alle Buchungen unterliegen den Beförderungsbedingungen der Sylt Air GmbH, siehe AGB. Der Beförderungsvertrag steht unter dem Vorbehalt von Wind und Wetter.

Haftungsausschlüsse: Die Sylt Air haftet nicht für Anschlussversäumnisse oder Folgekosten, wenn Flugzeiten geändert oder Flüge abgesetzt werden mussten. Die Sylt Air kann ohne Vorankündigung andere Luftfahrzeuge einsetzen. Weiter gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SYLT AIR GmbH.

Bitte beachten Sie auf unserer Internetseite unser gesamtes Angebot:
Linien-, Rund-, und Charterflüge jeder Art.


Sicherheitshinweise:

Aus Sicherheitsgründen darf das Reisegepäck folgende Artikel oder Stoffe nicht enthalten:

  • Aktentaschen oder Sicherheitskoffer mit installierten Alarmvorrichtungen oder integrierten Lithium Batterien und/oder pyrotechnischem Material

  • Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke und Leuchtraketen

  • Gase (entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige), wie z.B. Camping-Gas, Aerosol, Kohlendioxyd-Kartuschen

  • Entflammbare, flüssige Stoffe wie Feuerzeugfüllungen, Farben, Verdünner

  • Entflammbare feste Stoffe (wie Streichhölzer) und andere leicht entflammbare Materialien

  • Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe welche in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln

  • Oxydierende Stoffe wie Bleichpulver und Peroxyde

  • Giftige (toxische) Stoffe und Krankheitserreger

  • Radioaktive Materialien

  • Ätzendes wie Quecksilber (kann in Thermometern enthalten sein), Säuren, Alkali und Batterien (nass, gefüllt mit Batterieflüssigkeit)

  • Magnetisierende Stoffe und verschiedene gefährliche Güter, welche in den IATA Gefahrgut- Vorschriften aufgeführt sind.

Von den obigen Bestimmungen ausgenommen sind Medikamente und medizinische Geräte, Toilettenartikel und alkoholische Getränke, soweit diese nur in kleinen Mengen und für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.

Streichhölzer und Gasfeuerzeuge dürfen nur am Körper mitgeführt werden.